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   BVerwG, 18.06.1966 - IV B 4.66   

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https://dejure.org/1966,1754
BVerwG, 18.06.1966 - IV B 4.66 (https://dejure.org/1966,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1966 - IV B 4.66 (https://dejure.org/1966,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1966 - IV B 4.66 (https://dejure.org/1966,1754)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Befristete Baugenehmigung für Wochenendhäuser - Bedeutsamkeit einer möglichen Planänderung für eine Abbruchsverfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1966 - IV B 4.66
    Die angefochtene Entscheidung steht zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwGE 18, 247 - schon deshalb nicht in Widerspruch, weil das Bundesverwaltungsgericht dort ein Ermessen der Baugenehmigungsbehörde bei einem nach § 35 Abs. 2 BBauG zu beurteilenden Vorhaben verneint hat, während das Berufungsurteil nur von einem Ermessen bei der Erteilung von Ausnahmen nach § 3 der Bauregelungsverordnung handelt (Urteil S. 14/15).
  • BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1966 - IV B 4.66
    Der damals noch für Baurechtssachen zuständige I. Senat hat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - in Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 - in einem den Abbruch von Wochenendhäusern betreffenden Verfahren eingehend dargelegt, daß selbst ein förmlicher Beschluß der Gemeinde nach § 33 BBauG nur dann der Beurteilung zugrunde zu legen ist, wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird.
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71

    Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens; Erklärungspflicht der

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Entscheidung des I. Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - (Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1) bereits in seinem Beschluß vom 18. Juni 1966 - BVerwG IV B 4.66 - S. 2 f. wiederholt, daß § 33 BBauG nur eingreift, "wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird" und davon so lange nicht ausgegangen werden könne, wie "die an dem Planverfahren zu beteiligenden Aufsichtsbehörden gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bedenken geäußert haben".
  • BVerwG, 23.05.1967 - IV B 165.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Das hat der erkennende Senat mehrfach entschieden (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - und vom 18. Juni 1966 - BVerwG IV B 4.66 -) und wirft dementsprechend keine Fragen auf, die noch einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bedürfen.
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